Gasthaus-Öffnung: Die Gastronomie-Regeln in Österreich

Es ist soweit: Nach mehrwöchigem Corona-Lockdown dürfen die Restaurants in Österreich am 15. Mai 2020 grundsätzlich wieder öffnen. Die insgesamt über 40.000 gastronomischen Betriebe müssen dabei allerdings einige neue Auflagen und Regeln beachten. Und auch ihr, die Gäste, müsst euch sicherlich umgewöhnen. Denn eins ist klar: Die kulinarische Erfahrung in einem Lokal ist natürlich eine andere als Prä-Corona.

Doch zuerst eine tolle Nachricht für alle, die in Wien leben: Denn die Stadt spendiert jedem Haushalt einen Gastro-Gutschein in Höhe von 25 bzw. 50 € (Ein-Personen-Haushalte / Mehr-Personen-Haushalte). Der frei in der Wiener Gastronomie genutzt werden darf (außer für Alkohol) und bis Ende September gültig ist.

Gastro-Neueröffnung

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Eins vorweg: Die neuen Hygiene- und Sicherheitsstandards der Gastronomie-Regeln in Österreich gelten national, unabhängig vom Bundesland. Für Restaurants in Wien gilt also dasselbe wie für Lokale in Salzburg oder Gasthäuser in Graz. Dabei kann man sagen, dass bei aller Strenge Österreich im Vergleich zu anderen Ländern auf relativ viel Eigenverantwortung setzt. Nicht jedes kleinste Detail soll gesetzlich verankert sein (im Gegensatz z.B. zu den Restaurantöffnungen in Deutschland. Aber kommen wir nun direkt zum Eingemachten: Die folgenden Gastro-Bestimmungen sind in Österreich auf Sicht gesetzlich verankert.

Gastronomie-Regeln in Österreich:

*Die maximalen Öffnungszeiten sind 06:00-23:00 Uhr. Die abendliche Zeit gilt dabei als Sperrstunde. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt muss das Lokal leer von Gästen sein.

*Es gibt keine freie Platzwahl in Innenräumen. Für dich als Gast bedeutet das, du wartest kurz und wirst dann vom Service an deinen Tisch platziert. Pro Tisch sind maximal 4 Erwachsene und dazugehörige Kinder erlaubt ODER ausschließlich Personen aus dem selben Haushalt.

*Für dich als Gast gilt nur eine eingeschränkte Maskenpflicht: Du bist verpflichtet beim Betreten des Restaurants eine Maske zu tragen. Sobald du am Tisch sitzt, darfst du den Mund-und-Nasen-Schutz natürlich absetzen. Alles Personal mit Kundenkontakt hingegen hat ständig entsprechenden Schutz zu tragen.

*Die allgemeinen Hygieneregeln in Österreich gelten natürlich auch im Außen- und Innenbereich von Restaurants. Geboten sind also mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Gästegruppen und diese Distanz muss auch das Restaurant gewährleisten – sowohl zwischen den Tischen als auch z.B. auf dem Weg zur Toilette. Eine Alternative für den Gastwirt ist, zwischen den Tischen Schutzwälle wie Plexiglasfronten zu installieren. Dann dürfen die Tische auch näher zueinander stehen.

*Last not least hat das Lokal für genügend Abstand zum Verabreichungsplatz zu sorgen. Verboten auf absehbare Zeit sind also Selbstbedienungsbuffets und das Trinken an der Bar. Zudem dürfen am Verabreichungsplatz keine von Gästen gemeinsam benutzten

Reservation empfohlen!

Soweit die gesetzlichen Vorgaben. Wer diese Punkte erfüllt darf sein Restaurant in Österreich also seit dem 15. Mai 2020 wieder offen haben. Und wer sie als Gast achtet, ist herzlich willkommen endlich wieder schöne gastronomische Erfahrungen zu genießen. Neben diesen festgelegten Gastronomie-Maßnahmen im Zuge von Corona gibt es aber noch ein paar dringende Empfehlungen:

*Time-Slots werden den Gastronomen empfohlen, also bestimmte feste Verweildauern festzulegen, an denen sich die Gäste zu richten haben. Der Obmann des Dachverbandes Gastronomie, Mario Pulker, schätzt allerdings, dass wenige Gastronomen dies anwenden werden.

*Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln ist ebenfalls freiwillig. Wer als Gast auf Nummer Sicher gehen will und entsprechendes zuhause hat, kann also gerne ein Fläschchen für den Eigenbedarf mitbringen.

*Und, in diesem Fall, das Wichtigste zum Schluss:

Eine vorherige Reservation ist dringend empfohlen. Es hilft allen: Den Wirten, das jeweilige Tagesaufkommen zu kalkulieren. Dem Servicepersonal, zu wissen, wann Gäste kommen und sich so bestmöglich auf den Betrieb zu konzentrieren. Und dir als Gast hilft es, eventuelle Wartezeiten sowie unnötig intensiven Kontakt mit anderen Gästegruppen (Schlangestehen) zu vermeiden. Zudem sind die Kapazitäten vieler Gaststätten durch die aktuellen Bestimmungen begrenzt. Um also sicherzugehen, dass ein Tisch im Lieblingsrestaurant frei ist, reserviert man am besten vorher – und kann sich ganz entspannt darauf freuen, die Gastro-Szene wieder zu erleben.

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Die Quellen für die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Gastronomie-Regeln in Österreich sind die aktuellen (Stand: 14.05.2020) Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

197. Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung (30. April 2020)

207. Verordnung: Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung (13. Mai 2020)

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